Angelwelt Mühlweiher
  Angelbedingungen und Schonzeiten/Schonmaße
 

Angelbedingungen

  • Der Mühlweiher Thanstein kann vom 12. März bis 31. Dezember des Jahres befischt werden
  • Hechte und Zander sind jeweils ab 1.Juli des Jahres frei.
  • Pro Angeltag dürfen 2 Karpfen, 1 Hecht oder 1 Zander, 2 Schleien lt. gesetzlichem Schonmaß mitgenommen werden.
  • Bereits gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Sie gelten als gefangen u. müssen unverzüglich in die Fangliste eingetragen werden.
  • Nachtangelerlaubnis bis 24.00Uhr und während der Sommerzeit bis 1.00Uhr.
  • Erlaubt sind zwei Ruten mit je einer Anbißstelle. Auf Raubfisch darf nur mit einer Rute geangelt werden - Jedliche Kunstköder auf Raubfische sind verboten.
  • Verboten ist die Verwendung von Raubfischködern: a) während der Schonzeit für alle Raubfische. b) nach erfolgtem Fang eines nicht mehr zurücksetzbaren, mäßigen bzw. nicht lebensfähigen HECHT oder ZANDER.
  • Verboten ist das Anfüttern, d. h. gezieltes, nachhaltiges Vorbereiten eines Angelplatzes (mit Eimern, mit Funk-Boot usw. )

 

Schonzeit/Schonmaß

Art                                         Schonzeit/Schonmaß                                        (cm)

Schleie                                       --                                             40

Karpfen                                      --                                              35

Hecht                             15.03 bis 01.07                                     50

Zander                            15.03 bis 01.07                                     50

Waller                                       --                                               70

Stör                                   ganzjährig                                          --

 

 
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