Wichtiges |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Angelbedingungen und Schonzeiten/Schonmaße |
|
|
Angelbedingungen
-
Der Mühlweiher Thanstein kann vom 12. März bis 31. Dezember des Jahres befischt werden
-
Hechte und Zander sind jeweils ab 1.Juli des Jahres frei.
-
Pro Angeltag dürfen 2 Karpfen, 1 Hecht oder 1 Zander, 2 Schleien lt. gesetzlichem Schonmaß mitgenommen werden.
-
Bereits gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Sie gelten als gefangen u. müssen unverzüglich in die Fangliste eingetragen werden.
-
Nachtangelerlaubnis bis 24.00Uhr und während der Sommerzeit bis 1.00Uhr.
-
Erlaubt sind zwei Ruten mit je einer Anbißstelle. Auf Raubfisch darf nur mit einer Rute geangelt werden - Jedliche Kunstköder auf Raubfische sind verboten.
-
Verboten ist die Verwendung von Raubfischködern: a) während der Schonzeit für alle Raubfische. b) nach erfolgtem Fang eines nicht mehr zurücksetzbaren, mäßigen bzw. nicht lebensfähigen HECHT oder ZANDER.
- Verboten ist das Anfüttern, d. h. gezieltes, nachhaltiges Vorbereiten eines Angelplatzes (mit Eimern, mit Funk-Boot usw. )
Schonzeit/Schonmaß
Art Schonzeit/Schonmaß (cm)
Schleie -- 40
Karpfen -- 35
Hecht 15.03 bis 01.07 50
Zander 15.03 bis 01.07 50
Waller -- 70
Stör ganzjährig --
|
|
|
|
|
|
|
Heute waren schon 1 Besucher (3 Hits) hier! |
|
|
|
|
|
|
|